BE temp 1 – Unter Schutz gestellte Gebiete

Diese Bewirtschaftungseinheit besteht aus unter Schutz gestellten Gebieten: Naturschutzgebiete, Forstschutzgebiete, unterirdische Hohlräume von wissenschaftlichem Interesse und Feuchtgebiete von biologischem Interesse.

Schutzmaßnahmen

In der BE temp 1, die außerhalb des Waldes liegt, finden die Verbote und Maßnahmen der BE 2 Anwendung (siehe Natura 2000 -Bewirtschaftungsmaßnahmen ).

In der BE temp 1, die im Wald liegt, finden die Verbote und Maßnahmen der BE 8 Anwendung (siehe Natura 2000 -Bewirtschaftungsmaßnahmen ).

Diese Maßnahmen finden ab Inkrafttreten des Bezeichnungserlasses zum betreffenden Natura 2000-Gebiet Anwendung.

Entschädigungen

Die für diese Bewirtschaftungseinheit gewährten Entschädigungen betragen 100 € in landwirtschaftlicher Umgebung und 20 € in forstwirtschaftlicher Umgebung.

Die Schutzmaßnahmen sind selbstverständlich einzuhalten, unabhängig davon, ob die Entschädigung beantragt wurde.

Steuerliche Vorteile

Mit der Bezeichnung der acht ersten Natura 2000-Gebiete am 30. April 2009 (Belgisches Staatsblatt vom 24., 25., 27. und 30.11.2009, Erratum vom 14.12.2009) haben die Eigentümer der Parzellen, die sich innerhalb dieser Gebiete befinden, seit dem 1. Januar 2010 Anrecht auf steuerliche Vorteile, d.h. die Befreiung vom Immobiliensteuervorabzug und von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Seit dem 13. Januar 2011 sind diese Vorteile auf sämtliche 240 Natura 2000-Gebiete (unbebaute Parzellen) ausgeweitet worden. Siehe das Dekret (PDF-44 ko) 

Die Liste der (unbebauten) Katasterparzellen, für die diese Vorteile gelten, ist der Allgemeinen Verwaltung der Vermögensdokumentation des FÖD-Finanzen mitgeteilt worden. Aus technischen Gründen konnte diese Steuerbefreiung aber leider nicht automatisch vorgenommen werden und der Immobiliensteuervorabzug ist somit bei Zustellung des Steuerbescheids 2011 eingefordert worden. Um die Rückerstattung dieses Steuervorabzugs zu erwirken, muss eine Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Fristen beim regionalen Einnahmeamt (die Kontaktangaben finden Sie auf dem Steuerbescheid) eingereicht werden. In dieser Beschwerde müssen Sie die Katastermutterrolle und die Katasternummern der in Natura 2000 gelegene Parzellen anführen.

Renaturierung

Die Gebiete in der BE temp 1 dürfen renaturiert werden. Die Aktionen, die auf der Grundlage des Bewirtschaftungsplans durchgeführt werden, können bezuschusst werden:

Source : http://biodiversite.wallonie.be/