BE05 - Verbindungswiesen

Diese Bewirtschaftungseinheit besteht entweder aus intensiven Wiesen von geringem biologischem Interesse, die jedoch wichtig sind, um die Verknüpfung innerhalb der Natura 2000-Gebiete zu gewährleisten, oder aus sekundären Zonen, die zur Fortpflanzung oder Nahrungssuche für bestimmte Arten dienen, oder aber aus Wiesen von biologischem Interesse als Lebensräume für Arten, die im Anschluss an die im Zuge der öffentlichen Untersuchung gemachten Bemerkungen in diese Bewirtschaftungseinheit rückgestuft wurden.

UG5

Schutzmaßnahmen

Die an der BE5 geknüpften Schutzmaßnahmen sind in dem von der V.o.G. Natagriwal herausgegebenen Dokument Natura 2000 -Bewirtschaftungsmaßnahmen  aufgeführt.

Entschädigung

Für Landwirte beträgt die jährliche Entschädigung 100 € je Hektar. Für Waldbesitzer beträgt sie 40 € je Hektar (nicht verpachtete Parzellen).

Die Schutzmaßnahmen sind selbstverständlich einzuhalten, unabhängig davon, ob die Entschädigung beantragt wurde.

Steuerliche Vorteile

Mit der Bezeichnung der acht ersten Natura 2000-Gebiete am 30. April 2009 (Belgisches Staatsblatt vom 24., 25., 27. und 30.11.2009, Erratum vom 14.12.2009) haben die Eigentümer der Parzellen, die sich innerhalb dieser Gebiete befinden, seit dem 1. Januar 2010 Anrecht auf steuerliche Vorteile, d.h. die Befreiung vom Immobiliensteuervorabzug und von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Seit dem 13. Januar 2011 sind diese Vorteile auf sämtliche 240 Natura 2000-Gebiete (unbebaute Parzellen) ausgeweitet worden. Siehe das Dekret (PDF-44 ko) (PDF-45 ko)

Die Liste der (unbebauten) Katasterparzellen, für die diese Vorteile gelten, ist der Allgemeinen Verwaltung der Vermögensdokumentation des FÖD-Finanzen mitgeteilt worden. Aus technischen Gründen konnte diese Steuerbefreiung aber leider nicht automatisch vorgenommen werden und der Immobiliensteuervorabzug ist somit bei Zustellung des Steuerbescheids 2011 eingefordert worden. Um die Rückerstattung dieses Steuervorabzugs zu erwirken, muss eine Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Fristen beim regionalen Einnahmeamt (die Kontaktangaben finden Sie auf dem Steuerbescheid) eingereicht werden. In dieser Beschwerde müssen Sie die Katastermutterrolle und die Katasternummern der in Natura 2000 gelegene Parzellen anführen.

Renaturierung von Lebensräumen

In manchen Fällen können Aktionen, wie das Anlegen von Tümpeln, die Veränderung des Wasserhaushalts, das Abplaggen in Torfgebieten, usw. zu einer Umwandlung einer BE 5 in eine BE 3 oder BE 2 führen. Ein vorheriges wissenschaftliches Sachverständigengutachten ist in diesem Fall erforderlich.

Zur Durchführung dieser Arbeiten sind Subventio- Die Außendirektionen der Abteilung Natur und Forste für den öffentlichen Sektor- Die Außendirektionen der Abteilung Natur und Forste für den öffentlichen Sektornen erhältlich: Siehe "Renaturierung von Rasenflächen und Heidegebieten" und "weitere Renaturierungsarbeiten".

Auf verpachteten Parzellen können Arbeiten nur mit dem Einverständnis des Eigentümers durchgeführt werden.

Zusatzinformationen :Natagriwal für den Privatsektor
- Die Außendirektionen der Abteilung Natur und Forste für den öffentlichen Sektor

Source : http://biodiversite.wallonie.be/