BE S1 – Flussperlmuschel und Bachmuschel

Diese Bewirtschaftungseinheit beherbergt mindestens eines der aquatischen und ufernahen Habitate zur Fortpflanzung und Nahrungssuche für eine regelmäßig vorkommende Population der Flussperlmuschel oder der Bachmuschel.

Schutzmaßnahmen

Die Schutzmaßnahmen in Zusammenhang mit der BE S1 sind in dem Dokument   Natura 2000 -Bewirtschaftungsmaßnahmen wiedergegeben.

Die Maßnahmen in Zusammenhang mit der BE 1 müssen ebenfalls eingehalten werden.

Entschädigungen

Für diese Bewirtschaftungseinheit wird keine Entschädigung gewährt.

Steuerliche Vorteile

Mit der Bezeichnung der acht ersten Natura 2000-Gebiete am 30. April 2009 ( Belgisches Staatsblatt vom 24., 25., 27. und 30.11.2009, Erratum vom 14.12.2009) haben die Eigentümer der Parzellen, die sich innerhalb dieser Gebiete befinden, seit dem 1. Januar 2010 Anrecht auf steuerliche Vorteile, d.h. die Befreiung vom Immobiliensteuervorabzug und von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Seit dem 13. Januar 2011 sind diese Vorteile auf sämtliche 240 Natura 2000-Gebiete (unbebaute Parzellen) ausgeweitet worden. Siehe das Dekret (PDF-44 ko)

Die Liste der (unbebauten) Katasterparzellen, für die diese Vorteile gelten, ist der Allgemeinen Verwaltung der Vermögensdokumentation des FÖD-Finanzen mitgeteilt worden. Aus technischen Gründen konnte diese Steuerbefreiung aber leider nicht automatisch vorgenommen werden und der Immobiliensteuervorabzug ist somit bei Zustellung des Steuerbescheids 2011 eingefordert worden. Um die Rückerstattung dieses Steuervorabzugs zu erwirken, muss eine Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Fristen beim regionalen Einnahmeamt (die Kontaktangaben finden Sie auf dem Steuerbescheid) eingereicht werden. In dieser Beschwerde müssen Sie die Katastermutterrolle und die Katasternummern der in Natura 2000 gelegene Parzellen anführen.

Renaturierung

Siehe die für die BE 1 möglichen Aktionen.

Source : http://biodiversite.wallonie.be/