- Der Wolf
- Das "Netz Wolf"
- Uns kontaktieren
- Kadaver
- Finanzielle Unterstützung
- Überwachungsbilanz
- Wolfsmanagementplan
Der Wolf
KurzbeschreibungSeine ab 2018 belegte Rückkehr in unser Land lädt zur Wiederentdeckung dieser mythischen Art ein, deren Ökologie ausführlich in der Fachliteratur beschrieben ist. Es folgt eine kurze Beschreibung. |
Morphologische Beschreibung
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© Yvan Barbier |
Ökologie
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© Einjähriger Wolf (links) und erwachsenes Tier (rechts) - Pascal Ghiette |
Lage in der Wallonie
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Schulz
- Der Wolf steht unter dem Schutz des Gesetzes über die Erhaltung der Natur
- Er wurde im Erlass der Wallonischen Regierung zum Ersatz von durch bestimmte geschützte Tierarten verursachten Schäden hinzugefügt.
- Er wird durch das Berner Übereinkommen und die Richtlinie 92/43/CEE „Habitat“ geschützt.
Nützliche Links
- Vollständige Beschreibung
- Der Wolf (Natagora-Broschüre)
Das "Netz Wolf"
Experten dem Wolf auf die SpurUm die Rückkehr des Wolfes auf unserem Gebiet optimal verfolgen zu können, hat der Öffentliche Dienst der Wallonie 2017 ein Netz von Experten ins Leben gerufen. Dieses Netz zentralisiert, analysiert und bestätigt alle ihm übermittelten Anwesenheitsnachweise. Das „Netz Wolf“ ist ebenfalls die Referenz für die Kommunikation und die internationalen Kontakte. |
Allgemeiner Kontext: Die Wallonie an der Kreuzung zweier Verbreitungsachsen des Wolfes
Diese zwei Verbreitungsachsen kommen von der französischen (italienisch-alpine Abstammung) und der deutschen Population (polnische Abstammung). Die natürliche Wiederansiedlung des Wolfes in der Wallonie wird durch Folgendes ermöglicht:
Das Verkehrswegenetz und das Siedlungsmuster der Wallonie könnten hingegen der Niederlassung und Erhaltung eines Rudels im Wege stehen. | (Quelle : http://www.lcie.org/Large-carnivores/Wolf) |
Errichtung eines Beobachtungsnetzes: das "Netz Wolf"
Organisation des NetzesZur Verfolgung dieser Rückkehr hat der Öffentliche Dienst der Wallonie 2017 unter der Leitung der Abteilung Studie des Natur- und Agrarbereichs (Département de l'Etude du Milieu Naturel et Agricole SPW-DEMNA ) ein Beobachtungsnetz ins Leben gerufen. Das Netzraster basiert auf den Direktionen der Abteilung Natur- und Forstwesen (Département de la Nature et des Forêts SPW-DNF ). Dem schließen sich an:
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Insgesamt sind so zirka 30 Mitglieder von den französischen Kollegen des "Office national de la Chasse et de la Faune sauvage à la reconnaissance des indices de présence de l'espèce" ausgebildet worden. Die Zusammensetzung dieses Netzes ist dynamisch und kann je nach Bedarf angepasst werden.
Datensammlung
Die Informationen werden über verschiedene Kanäle direkt vom Feld gewonnen:
Diese Informationen können unterschiedlicher Art sein:
Wenn der Wolf schon anwesend ist, ist er immer noch in der Erkundungsphase, das heißt, er hat noch kein Revier abgegrenzt und ist also besonders mobil und diskret. Jede Spur ist also sehr selten oder gar vergänglich. Die Geschwindigkeit, mit der die Informationen übermittelt werden, ist also entscheidend für eine richtige Diagnose. Überprüfung und Bestätigung der Daten
Ohne feste Beweise wie DNS oder qualitativ gute Bilder ist es schwer, eine sichere und endgültige Diagnose zu stellen, und bleibt sie im Bereich des Wahrscheinlichen. Der Hauptgrund liegt in der großen Ähnlichkeit der Spuren von Wölfen und Hunden vergleichbarer Größe (deutscher Schäferhund, Saarlooswolfshund, tschechoslowakischer Wolfshund). In der Regel führt die Diagnose zu einer der folgenden 4 Kategorien: Wolf ausgeschlossen, Wolf nicht ausgeschlossen, sicher Wolf und unbestimmt. Verbreitung der InformationDie bestätigte Information wird im Tab "Überwachungsbilanz" (bilan du suivi) verbreitet. Diese Seite ist die einzige offizielle, zuverlässige und regelmäßig aktualisierte Informationsquelle für die Öffentlichkeit. . | Photos d'observations ayant permis d'exclure l'espèce Loup |
Uns kontaktieren
Kontaktieren Sie das "Netz Wolf"Wenn Sie denken, einen Wolf gesehen zu haben oder einen Hinweis auf seine Anwesenheit haben (sie weiter), verständigen Sie bitte das "Netz Wolf".
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nützliche Hinweise : - Sichtungen - Fotos oder Videos - Spuren - Exkremente - Haare - Tierkadaver (wild oder zahm) |
Kadaver
Von Hund oder Wolf angegriffen ? Die Regierung will durch Wolfsangriffe betroffene Züchter entschädigen; es ist daher äußerst wichtig, alles daran zu setzen, um mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zwischen Angriffen von Hunden und Wölfen zu unterscheiden. |
Der erste Schritt besteht darin, den Ort zu schützen um den „Tatort“ nicht zu verändern. Man soll daher
- das Gebiet nicht übermäßig betreten
- die übrige Herde aus dem Gebiet halten
- den Kadaver abdecken, ohne ihn zu bewegen
- den Kadaver bei starker Hitze an einem kühlen Ort aufbewahren. Im letzteren Fall müssen Fotos vom Angriffsort genommen werden, bevor der Kadaver bewegt wird.
Der zweite Schritt muss bestimmen, ob es sich um einen Raubtierangriff handelt oder nicht. Dazu ist es wichtig, den frischen Kadaver und die direkte Umgebung zu untersuchen. Der Kadaver kann anschließend untersucht werden.
Untersuchung eines frischen Kadavers | Untersuchung der Umgebung |
Bei natürlichem Tod kann die Todesursache sehr schnell durch das Anfressen durch Aasfresser (Rabenvögel, Füchse, Wildschweine, Marderartige...) verwischt werden. Zur Feststellung des Raubangriffes gelten folgende Bedingungen :
| Zur Feststellung des Raubangriffes gelten folgende Bedingungen :
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Nach den ersten drei Schritten kann die Untersuchung des Kadavers beginnen. Sie wird obligatorisch von einem Mitglied des „Netzes Wolf“ ausgeführt und lässt zu, zu bestimmen, ob es sich tatsächlich um einen Raubangriff (bei Bissen und Hämatomen) handelt und gegebenenfalls durch welches Raubtier. Gewisse Kriterien sind typisch für den Wolf, andere für den Hund. Die Kombination verschiedener Faktoren ist ausschlaggebend für die Tierart.
Für den Wolf typische Kriterien | Für den großen Hund typische Kriterien |
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Der letzte Schritt besteht in der Abnahme einer DNS-Probe in der Hoffnung, das Raubtier zu identifizieren.
Für weitere Informationen zum Thema lesen Sie bitte den Artikel in Forêt.Nature (www.foretwallonne.be): " Entre chiens et loups (PDF-1773 ko) “ (vollständige Referenz: Fichefet, V., Della Libera, F., Licoppe, A., Schockert, V. (2018) Entre chiens et loups. Forêt.Nature Nr. 146, 36-41 pp.)
Finanzielle Unterstützung
Bedingungen und Verfahren zum Erhalt einer EntschädigungSie sind Viehzüchter und denken, einen möglicherweise von einem Wolf verursachten Schaden erlitten zu haben? Auf dieser Seite finden Sie alle nützlichen Informationen zum Erhalt einer eventuellen Entschädigung. |
Gesetzlicher Kontext
- Der Wolf ist eine unter dem Schutz des Gesetzes über die Erhaltung der Natur stehende Tierart.
- In Artikel 58 sexies dieses Gesetzes steht, dass von gewissen geschützten Tierarten verursachte Schäden unter bestimmten Bedingungen ersetzt werden können.
- Der Wolf wurde vor Kurzem zur Liste der Tierarten hinzugefügt, deren Schaden ersetzt werden kann ( Erlass der Wallonischen Regierung vom 8 Oktober 1998 ).
Entschädigungsbedingungen
- Der Schadenersatz kann nur von Betriebsinhabern (in diesem Fall Landwirte).
- Es können nur direkte und sichere Schäden ersetzt werden, insofern sie die Untergrenze (125 Euro) erreichen.
>>> siehe Bedingungen (Art. 58 sexies)
Entschädigungsverfahren > nützliche Dokumente
- Verfahren zur Entschädigung von vom Wolf verursachten Schäden (PDF-683 ko)
- Musterentschädigungsantrag (PDF-376 ko)
- Mustergutachten (PDF-748 ko)
Überwachungsbilanz
Welche Ergebnisse ?Diese regelmäßig aktualisierte Bilanz führt alle die von den Experten des « Netzwerk Wolf » begutachteten und bestätigten Fälle auf. Es handelt sich hierbei um die einzige offizielle Informationsquelle über Wolfsangaben in der Wallonie. Seit 2016 sind 522 Fälle durch das Netzwerk Wolf bearbeitet worden. Die Anwesenheit von acht verschiedenen Wölfen wurde zwischen August 2016 und Mai 2020 durch das Netzwerk Wolf bestätigt. Nur einer davon ist installiert:
Für alle übrigen Wölfe gibt es keinen Beweis für eine Niederlassung:
Es ist zu erwähnen, dass 2 Beobachtungen auf Basis von Fotografien im Kondroz bei Havelange im August 2019 und bei Assesse im Februar 2020 bestätigt worden sind. Es ist jedoch nicht feststellbar, ob es sich in beiden Fällen um das selbe Tier handelt oder nicht. Die 56 Fälle, die mit « Wolf sicher » begutachtet worden sind, erklären sich durch den Auffund von regelmäßig durch Akela hinterlassene Spuren. Alle anderen Tiere wurden nur einmal auf der Grundlage ihrer DNA nachgewiesen, wahrscheinlich weil sie nicht etabliert sind.
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Hauptindizart | Diagnostik |
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Details im PDF-format : Bilanz 19/02/2020 (PDF-324 ko)
Die Fälle in den Bereichen wo der Wolf ansässig ist, d.h. « Hohes Venn » und « Ebly », sind nicht in der PDF-Bilanz aufgeführt.