BE02 - Prioritäre offene Lebensräume

Diese Bewirtschaftungseinheit besteht aus natürlichen offenen, feuchten oder trockenen Lebensräumen von außergewöhnlichem biologischem Interesse, von großem biologischem Interesse oder von biologischem Interesse.

UG2 PVA

Schutzmaßnahmen

Die an der BE2 geknüpften Schutzmaßnahmen sind in dem von der V.o.G. Natagriwal herausgegebenen Dokument Natura 2000 -Bewirtschaftungsmaßnahmen  aufgeführt.

Entschädigung

Für Landwirte beträgt die jährliche Entschädigung 440 € je Hektar.

Die Schutzmaßnahmen sind selbstverständlich einzuhalten, unabhängig davon, ob die Entschädigung beantragt wurde oder nicht.

Steuerliche Vorteile

Mit der Bezeichnung der acht ersten Natura 2000-Gebiete am 30. April 2009 (Belgisches Staatsblatt vom 24., 25., 27. und 30.11.2009, Erratum vom 14.12.2009) haben die Eigentümer der Parzellen, die sich innerhalb dieser Gebiete befinden, seit dem 1. Januar 2010 Anrecht auf steuerliche Vorteile, d.h. die Befreiung vom Immobiliensteuervorabzug und von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Seit dem 13. Januar 2011 sind diese Vorteile auf sämtliche 240 Natura 2000-Gebiete (unbebaute Parzellen) ausgeweitet worden. Siehe das Dekret (PDF-44 ko)

Die Liste der (unbebauten) Katasterparzellen, für die diese Vorteile gelten, ist der Allgemeinen Verwaltung der Vermögensdokumentation des FÖD-Finanzen mitgeteilt worden. Aus technischen Gründen konnte diese Steuerbefreiung aber leider nicht automatisch vorgenommen werden und der Immobiliensteuervorabzug ist somit bei Zustellung des Steuerbescheids 2011 eingefordert worden. Um die Rückerstattung dieses Steuervorabzugs zu erwirken, muss eine Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Fristen beim regionalen Einnahmeamt (die Kontaktangaben finden Sie auf dem Steuerbescheid) eingereicht werden. In dieser Beschwerde müssen Sie die Katastermutterrolle und die Katasternummern der in Natura 2000 gelegene Parzellen anführen.

Renaturierung

Die den BE 2 zugeordneten Lebensräume sind manchmal in schlechtem Zustand. Eigentümer und Bewirtschafter solcher Parzellen können im Hinblick auf ihre Renaturierung Subventionen erhalten:

·         Renaturierung von Rasenflächen oder Heidegebieten

·         weitere Arbeiten wie z. B. das Anlegen von Tümpeln, Eingriffe in den Wasserhaushalt, das Roden von Wurzeln damit eine Mahd ermöglicht wird, das Abplaggen in Torfgebieten, Entbuschungen in Hochstaudenfluren usw.

Im Fall der späteren Bewirtschaftung nicht landwirtschaftlicher offener Flächen können ebenfalls Subventionen gewährt werden.

Auf verpachteten Parzellen können Arbeiten nur mit dem Einverständnis des Eigentümers unternommen werden.

Zusatzinformationen :Natagriwal für den Privatsektor;
- Die Außendirektionen der Abteilung Natur und Forste für den öffentlichen Sektor.

Source : http://biodiversite.wallonie.be/