Schutzmaßnahmen
Die an der BE4 geknüpften Schutzmaßnahmen sind in dem von der V.o.G. Natagriwal herausgegebenen Dokument Natura 2000 -Bewirtschaftungsmaßnahmen aufgeführt.
Entschädigung
Die jährliche Vergütung beträgt 21,60 Euro für jeweils 20 Meter"Extensive Bands" für den Landwirt.
Die Schutzmaßnahmen sind selbstverständlich einzuhalten, unabhängig davon, ob die Entschädigung beantragt wurde oder nicht.
Steuerliche Vorteile
Mit der Bezeichnung der acht ersten Natura 2000-Gebiete am 30. April 2009 ( Belgisches Staatsblatt vom 24., 25., 27. und 30.11.2009, Erratum vom 14.12.2009) haben die Eigentümer der Parzellen, die sich innerhalb dieser Gebiete befinden, seit dem 1. Januar 2010 Anrecht auf steuerliche Vorteile, d.h. die Befreiung vom Immobiliensteuervorabzug und von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Seit dem 13. Januar 2011 sind diese Vorteile auf sämtliche 240 Natura 2000-Gebiete (unbebaute Parzellen) ausgeweitet worden. Siehe das Dekret
Die Liste der (unbebauten) Katasterparzellen, für die diese Vorteile gelten, ist der Allgemeinen Verwaltung der Vermögensdokumentation des FÖD-Finanzen mitgeteilt worden. Aus technischen Gründen konnte diese Steuerbefreiung aber leider nicht automatisch vorgenommen werden und der Immobiliensteuervorabzug ist somit bei Zustellung des Steuerbescheids 2011 eingefordert worden. Um die Rückerstattung dieses Steuervorabzugs zu erwirken, muss eine Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Fristen beim regionalen Einnahmeamt (die Kontaktangaben finden Sie auf dem Steuerbescheid) eingereicht werden. In dieser Beschwerde müssen Sie die Katastermutterrolle und die Katasternummern der in Natura 2000 gelegene Parzellen anführen.
Renaturierung
In der BE 4 dürfen Renaturierungsarbeiten durchgeführt werden, insbesondere das Anpflanzen von Erlen im Uferbereich und das Eingreifen in den Wasserhaushalt. Siehe erhältliche Subventionen.
Auf verpachteten Parzellen können Arbeiten nur mit dem Einverständnis des Eigentümers durchgeführt werden.
Zusatzinformationen : | - Natagriwal für den Privatsektor; |
- Die Außendirektionen der Abteilung Natur und Forste für den öffentlichen Sektor |