Schutzmaßnahmen
Die an der BE10 geknüpften Schutzmaßnahmen sind in dem von der V.o.G. Natagriwal herausgegebenen Dokument Natura 2000 -Bewirtschaftungsmaßnahmen aufgeführt.
Entschädigung
Für diese Bewirtschaftungseinheit wird keine Entschädigung gewährt.
Steuerliche Vorteile
Mit der Bezeichnung der acht ersten Natura 2000-Gebiete am 30. April 2009 (Belgisches Staatsblatt vom 24., 25., 27. und 30.11.2009, Erratum vom 14.12.2009) haben die Eigentümer der Parzellen, die sich innerhalb dieser Gebiete befinden, seit dem 1. Januar 2010 Anrecht auf steuerliche Vorteile, d.h. die Befreiung vom Immobiliensteuervorabzug und von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Seit dem 13. Januar 2011 sind diese Vorteile auf sämtliche 240 Natura 2000-Gebiete (unbebaute Parzellen) ausgeweitet worden. Siehe das Dekret (PDF-44 ko)
Die Liste der (unbebauten) Katasterparzellen, für die diese Vorteile gelten, ist der Allgemeinen Verwaltung der Vermögensdokumentation des FÖD-Finanzen mitgeteilt worden. Aus technischen Gründen konnte diese Steuerbefreiung aber leider nicht automatisch vorgenommen werden und der Immobiliensteuervorabzug ist somit bei Zustellung des Steuerbescheids 2011 eingefordert worden. Um die Rückerstattung dieses Steuervorabzugs zu erwirken, muss eine Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Fristen beim regionalen Einnahmeamt (die Kontaktangaben finden Sie auf dem Steuerbescheid) eingereicht werden. In dieser Beschwerde müssen Sie die Katastermutterrolle und die Katasternummern der in Natura 2000 gelegene Parzellen anführen.
Renaturierung
In BE 10 ist die frühe Abholzung von Nadelbäumen eine der Wiederherstellungsoptionen (siehe verfügbare Zuschüsse).
Zusatzinformationen : vzw Natagriwal