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Landankauf und Bewirtschaftungsverträge

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B1. Landankauf

Ankauf von Privatflächen mit hohem ökologischen Wert oder strategischer Bedeutung. In der Regel werden die Flächen entfichtet und renaturiert. Im Anschluss an das Projekt werden diese Flächen durch das Forstministerium bewirtschaftete, staatliche Naturschutzgebiete.

B2. Bewirtschaftungsverträge

Es wird versucht, öffentliche (Gemeinden) und private Waldbesitzer zu überzeugen, von einer Waldbewirtschaftung auf Flächen mit einem hohen biologischen Potenzial abzusehen. Die Argumente, die hierfür eingesetzt werden, beziehen sich auf die positiven Auswirkungen des Projektes für die Natur (Ökologie, Jagd (auf lange Sicht), Tourismus, Forstwirtschaft,...).

Auf öffentlichem Eigentum gehen die betroffenen Zonen an die Wallonische Region über, welche dann einen langfristigen Schutzstatus erhalten (Staatliches Naturschutzgebiet). Die privaten Eigentümer setzen sich durch einen Vertrag mit der Wallonischen Region dafür ein, während eines Zeitraumes von mindestens 30 Jahren die betroffenen Gebiete in Sinne des Naturschutzes zu verwalten.