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BE03 – Wiesen als Lebensraum von Arten

Diese Bewirtschaftungseinheit besteht aus Wiesen, die eine wichtige Rolle spielen, um die Verknüpfung in den Natura 2000-Gebieten zu gewährleisten, oder als Gebiete zur Fortpflanzung, Überwinterung, Ruhe und Nahrungssuche für Arten von gemeinschaftlichem Interesse.

Prairie "espèces"

Schutzmaßnahmen

Die an der BE3 geknüpften Schutzmaßnahmen sind in dem von der V.o.G. Natagriwal herausgegebenen Dokument Natura 2000 -Bewirtschaftungsmaßnahmen  aufgeführt.

Entschädigung

Für Landwirte beträgt die jährliche Entschädigung 440 € je Hektar.

Die Schutzmaßnahmen sind selbstverständlich einzuhalten, unabhängig davon, ob die Entschädigung beantragt wurde oder nicht.

Steuerliche Vorteile

Mit der Bezeichnung der acht ersten Natura 2000-Gebiete am 30. April 2009 (Belgisches Staatsblatt vom 24., 25., 27. und 30.11.2009, Erratum vom 14.12.2009) haben die Eigentümer der Parzellen, die sich innerhalb dieser Gebiete befinden, seit dem 1. Januar 2010 Anrecht auf steuerliche Vorteile, d.h. die Befreiung vom Immobiliensteuervorabzug und von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Seit dem 13. Januar 2011 sind diese Vorteile auf sämtliche 240 Natura 2000-Gebiete (unbebaute Parzellen) ausgeweitet worden. PDF Siehe das Dekret (PDF-44 ko)

Die Liste der (unbebauten) Katasterparzellen, für die diese Vorteile gelten, ist der Allgemeinen Verwaltung der Vermögensdokumentation des FÖD-Finanzen mitgeteilt worden. Aus technischen Gründen konnte diese Steuerbefreiung aber leider nicht automatisch vorgenommen werden und der Immobiliensteuervorabzug ist somit bei Zustellung des Steuerbescheids 2011 eingefordert worden. Um die Rückerstattung dieses Steuervorabzugs zu erwirken, muss eine Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Fristen beim regionalen Einnahmeamt (die Kontaktangaben finden Sie auf dem Steuerbescheid) eingereicht werden. In dieser Beschwerde müssen Sie die Katastermutterrolle und die Katasternummern der in Natura 2000 gelegene Parzellen anführen.

Renaturierung

Arbeiten, wie zum Beispiel das Anlegen eines Tümpels, können durchgeführt werden, um die biologischen Eigenschaften des Lebensraumes zu verbessern. In manchen Fällen können Aktionen wie das Abplaggen in Torfgebieten oder die Veränderung des Wasserhaushalts zu einer Umwandlung einer BE 3 in eine BE 2 führen. Ein vorheriges wissenschaftliches Sachverständigengutachten ist in dem Fall erforderlich.

Zur Durchführung dieser Arbeiten sind Subventionen erhältlich: Siehe "Renaturierung von Rasenflächen und Heidegebieten" und "weitere Renaturierungsarbeiten".

Auf verpachteten Parzellen können Arbeiten nur mit dem Einverständnis des Eigentümers durchgeführt werden.

Zusatzinformationen :Natagriwal für den Privatsektor
- Die Außendirektionen der Abteilung Natur und Forste für den öffentlichen Sektor